AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainingsleistungen

1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung sämtlicher Trainings und Dienstleistungen durch die Human Resources & Qualitätsmanagement GmbH.( auch HQ-Quality genannt)

1.2 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Trainings- oder Dienstleistungsteilnehmers (im folgenden Teilnehmer genannt) gelten nicht, auch wenn die HR-Quality ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gleiches gilt auch dann, wenn die HR-Quality in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Teilnehmers die geschuldeten  Leistungen bewirkt.

1.3 Die Teilnahme an einem von der HR-Quality durchgeführten Training oder einer Zertifizierungsprüfung setzt zunächst eine entsprechende Anmeldung durch den Teilnehmer voraus. Diese Anmeldung soll unter Verwendung des von HR-Quality bereitgestellten Formulars entweder schriftlich oder online erfolgen. Im Rahmen dieser Anmeldung wählt der Teilnehmer dasjenige Training aus das er zu besuchen beabsichtigt, oder aber Termin, Ort, Thema und Sprache der Zertifizierungsprüfung. Art und Umfang, der von HR-Quality zu erbringende Trainingsleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Trainingskatalog von HR-Quality.

1.4 Im Anschluss wird die HR-Quality dem Teilnehmer ein schriftliches Angebot über die ausgewählten Leistungen unterbreiten. Der Vertrag über die Erbringung der Leistungen kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer dieses Angebot schriftlich bestätigt hat.

2. Durchführung der Trainings

2.1 Die HR-Quality  führt die Trainings in der Regel selbst oder durch von der HR-Quality  beauftragte Dritte durch und ist in der Wahl der jeweiligen Referenten frei. HR-Quality ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages einem Dritten zu übertragen und die Inhalte der Trainings zu verändern, soweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die HR-Quality ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zur Verschiebung von Terminen, Trainingszeiten oder der Verlegung des Trainingsortes befugt.

2.2 Die HR-Quality wird dem Teilnehmer während des Trainings alle notwendigen Kenntnisse entsprechend dem jeweiligen Trainingsplan vermitteln. Dazu werden durch die HR-Quality  auch die notwendigen und jeweils aktuellen Trainingsunterlagen zur Verfügung gestellt.

2.3 Die HR-Quality wird die Trainingsleistungen in Absprache mit dem Teilnehmer entweder in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Teilnehmers oder andernorts erbringen. Als Trainingstermin gilt der von Intershop im Angebot benannte und vom Teilnehmer bestätigte Zeitraum.

2.4 Soweit die Trainings in den Räumlichkeiten von der HR-Quality stattfinden, stellt die HR-Quality jedem Teilnehmer einen Arbeitsplatz mit Arbeitsmaterial  zur Verfügung. Sämtliche Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc.) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.

2.5 Findet ein Training in den Räumlichkeiten des Teilnehmers statt, stellt der Teilnehmer die für die Durchführung des Trainings notwendige Infrastruktur und bereitet eventuell notwendige Arbeitsmaterialien vor.

2.6 Jeder Teilnehmer erhält auf Wunsch nach Abschluss des Trainings einen Nachweis über die Teilnahme am Training.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die vom Teilnehmer zu entrichtende Vergütung wird im Vertrag schriftlich vereinbart und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Fehlt eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle HR-Quality-Preisliste als vereinbart.

3.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird allen Preisangaben hinzugerechnet und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

3.3 Bei Zahlungsverzug ist die HR-Quality berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben, mindestens aber 3% über dem Basiszinssatz.

4. Rücktritt durch die HR-Quality

4.1 die HR-Quality ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls wegen überzähliger oder mangelnder Anmeldungen eine ordnungsgemäße oder wirtschaftlich tragbare Durchführung der Schulung oder des Trainings nicht gewährleistet ist, die Durchführung wegen Krankheit, aus technischen Gründen oder aus anderen, von der HR-Quality nicht zu vertretenden Gründen ganz ausfallen muss.

4.2 Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird sich die HR-Quality bemühen, im Einvernehmen mit dem Teilnehmer das jeweilige Training oder die Schulung auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Falle bleibt der abgeschlossene Vertrag bestehen, dieser wird einvernehmlich von den Parteien abgeändert. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsänderung scheitert, ist der geschlossene Vertrag insbesondere hinsichtlich einer möglicherweise vom Kunden bereits gezahlten Vergütung rückabzuwickeln.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Teilnehmer hat das Recht, vor dem Training oder der Schulung einen Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Diese Umbuchung ist für den Auftraggeber kostenfrei.

5.2 Der Teilnehmer ist ebenfalls berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der HR-Quality vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Soweit die Rücktrittserklärung der HR-Quality spätestens am 7. Werktag vor Beginn des Trainings oder der Schulung zugeht, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Soweit der Teilnehmer innerhalb von 7 Werktagen bis spätestens zum 3. Werktag vor Beginn des Trainings oder der Schulung vom Vertrag zurück tritt, hat der Teilnehmer 50% der vereinbarten Vergütung zu entrichten. Erklärt der Teilnehmer innerhalb von 2 Werktagen vor Beginn des Trainings seinen Rücktritt vom Vertrag, ist die Vergütung in voller Höhe an die HR-Quality zu entrichten.

5.4 Sofern der Teilnehmer lediglich die Verlegung eines im Vertrag vereinbarten Termins wünscht, ohne gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag insgesamt erklären zu wollen, muss die entsprechende schriftliche Erklärung des Teilnehmers spätestens am 5. Werktag vor Beginn des vereinbarten Trainings oder dem Schulungstermin bei der HR-Quality eingegangen sein. In diesem Falle entstehen dem Teilnehmer keine Kosten, der bestehende Vertrag wird einvernehmlich abgeändert. Geht die HR-Quality diese Erklärung erst innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn des Trainings oder der Zertifizierungsprüfung zu, hat der Teilnehmer 50% der vereinbarten Vergütung als Bearbeitungsgebühr an die HR-Quality zu zahlen.

5.5 Weitergehende Ansprüche bleiben der HR-Quality vorbehalten. Dies betrifft insbesondere Stornierungskosten für bereits gebuchte Reisen bei Leistungen, die in den Räumlichkeiten des Kunden oder am sonst vereinbarten Ort stattfinden sollten.


6. Rechte an Trainingsunterlagen, Software

6.1 Sämtliche Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer.

6.2 Der Teilnehmer erkennt die Urheberrechte von der HR-Quality und damit die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Schulungsunterlagen und der Schulungssoftware an.

6.3 Die HR-Quality räumt dem Teilnehmer das einfache, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der übergebenen Trainingsunterlagen und der Schulungssoftware für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck ein. Das Nutzungsrecht an der Schulungssoftware ist zeitlich auf die Dauer der Trainingsmaßnahme beschränkt und erlischt nach Beendigung des Trainings automatisch, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung von der HR-Quality bedarf. Der Teilnehmer darf die Schulungssoftware ausschließlich in den Räumlichkeiten nutzen, in denen das jeweilige Training durchgeführt wird. Dem Teilnehmer ist es insbesondere nicht gestattet, die Schulungssoftware oder die Schulungsunterlagen zu reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst zu verändern sowie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Zu den Schulungsunterlagen zählen auch sämtliche von der HR-Quality an den Teilnehmer auf Datenträgern überlassene oder über elektronische Netzwerke zugänglich gemachte Wissensprodukte oder Lernsysteme.

6.4 Soweit das Training oder die Schulung in den Räumlichkeiten des Teilnehmers durchgeführt wird und der Teilnehmer nicht über eine eigene Lizenz der Schulungssoftware verfügt, wird die HR-Quality die jeweils zu verwendende Software bereitstellen und gegebenenfalls auf dem System des Teilnehmers installieren und nach Beendigung des Trainings diese vom System des Teilnehmers wieder entfernen. Der Teilnehmer hat die HR-Quality soweit möglich bei solchen Maßnahmen zu unterstützen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die so installierte Software vor den Zugriffen unbefugter Dritter geschützt ist und nicht in irgendeiner Form zurückbehalten wird.

6.5 Daneben erkennt der Teilnehmer die Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte von der HR-Quality an der Software und allen zugehörigen Unterlagen an. Es ist dem Teilnehmer untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen, zu verändern oder in anderer Weise unkenntlich zu machen.


7. Vertraulichkeit

7.1 Der Teilnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Trainingsdurchführung bekannt werden Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Erklärung von der HR-Quality darf der Teilnehmer sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.

7.2 Der Teilnehmer darf weder intern noch nach außen eigene Trainings oder Schulungen hinsichtlich aller HR-Quality Produkte durchführen.

7.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten, insbesondere keine Kundendaten an Dritte, auch nicht an evtl. Hersteller oder am Projekt beteiligte Händler, weiterzugeben, und stellt der HR-Quality im Falle der Verletzung einer Datenschutzbestimmung durch den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter und jeglicher Haftung frei.

8. Haftung


8.1 die HR-Quality haftet dem Teilnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die selbst bzw. von Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

8.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In diesem Falle ist die Haftung für vertragsuntypische Schäden und entfernte Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Betrag, auf den die Haftpflichtversicherung von der HR-Quality lautet, begrenzt.

8.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die HR-Quality verjähren unbeschadet kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen innerhalb eines halben Jahres ab Anspruchsentstehung.

8.4 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, zu jeder Zeit den Zugriff auf den die Lerninhalte enthaltenden Server zu garantieren. Ein kurzzeitig nicht möglicher Zugriff führt nicht zu einer Haftung von der HR-Quality.


8.5 Bei Datenverlust haftet die HR-Quality nur in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktions-aufwandes.


9. Sonstiges

9.1 Alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis, darf der Teilnehmer, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der HR-Quality abtreten.

9.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

9.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sollen aus Beweisgründen schriftlich niedergelegt werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Metzingen, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erteilt wurde.

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